Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KI-Powerhouse – Inhaber: Sebastian Weber

Auf dem Sande 1, 20457 Hamburg · Telefon: +49 (0)40 36 09 19 69 · E-Mail: moin@ki-powerhouse.de · ki-powerhouse.de

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem KI-Powerhouse, Inhaber Sebastian Weber (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über Schulungen, Workshops, Vorträge, Beratungs- und Analyseleistungen (z. B. KI-Check), Einrichtungs- und Umsetzungsprojekte (z. B. KI-Arbeitsplattform, KI-SEO-Websiteoptimierung) sowie laufende Betreuungsleistungen (Retainer).

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Beauftragung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ki-powerhouse.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Anbieter eine Anfrage bzw. Buchung des Kunden in Textform bestätigt. Angebote des Anbieters sind – soweit nicht anders angegeben – 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Umfang, Inhalt, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB.

§ 3 Leistungen des Anbieters, Vertragsnatur

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Fachmanns nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stand von Wissen und Technik im Bereich Künstliche Intelligenz.

(2) Schulungen, Workshops und Vorträge werden live und synchron erbracht – in Präsenz oder per Videokonferenz mit der Möglichkeit zur Interaktion und zu Rückfragen in Echtzeit. Ein Anspruch auf Aufzeichnungen, Selbstlernmodule oder sonstige asynchrone Lerninhalte besteht nicht. Begleitende Unterlagen (Handouts, Folien, Checklisten) sind ergänzendes Arbeitsmaterial ohne eigenständige Lehrfunktion.

(3) Eine Überwachung des Lernerfolgs, individuelle Lernerfolgskontrollen oder Prüfungen sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht geschuldet. Auf Wunsch erhalten Teilnehmende eine einfache Teilnahmebescheinigung.

(4) Sämtliche Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg – insbesondere kein bestimmter Lern-, Umsetzungs-, Umsatz-, Ranking- oder Sichtbarkeitserfolg. Etwas anderes gilt nur, wenn ein konkreter Erfolg ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen und – bei gleichbleibender Qualität – inhaltliche oder methodische Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Leistung nicht verändert wird.

(6) Die Leistungen des Anbieters stellen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Berufsberatung im Sinne berufsrechtlicher Vorschriften dar. Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DSGVO, EU AI Act) erfolgen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Angehörige der rechts- oder steuerberatenden Berufe.

§ 4 Leistungen und Produkte Dritter, KI-Systeme

(1) Soweit im Rahmen der Leistungen Software, Plattformen oder KI-Systeme dritter Anbieter (z. B. Sprachmodell-Anbieter, Lizenzen, Business-Accounts) eingesetzt oder eingerichtet werden, kommt der Nutzungsvertrag über diese Leistungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Lizenz- und Nutzungskosten Dritter sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten und vom Kunden zu tragen.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Preisgestaltung oder Weiterentwicklung von Produkten Dritter sowie für die inhaltliche Richtigkeit von Ausgaben (Outputs) generativer KI-Systeme. Der Kunde ist für die Prüfung und den Einsatz solcher Ausgaben in seinem Geschäftsbetrieb sowie für die Einhaltung der bei ihm geltenden rechtlichen Anforderungen (insbesondere Datenschutz-, Urheber- und Arbeitsrecht) selbst verantwortlich; der Anbieter unterstützt hierbei im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Kunde – soweit nicht anders vereinbart – geeignete Räume samt der abgestimmten Technik (Beamer/Display, Internetzugang/WLAN) bereit.

(2) Bei Online-Formaten ist der Kunde bzw. sind die Teilnehmenden für die eigenen technischen Voraussetzungen verantwortlich (stabile Internetverbindung, geeignetes Endgerät, ggf. Kamera und Mikrofon sowie Zugang zum abgestimmten Videokonferenzsystem). Technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, lassen den Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

(3) Zugangsdaten und Teilnahmelinks sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte oder nicht angemeldete Personen weitergegeben werden.

(4) Unterbleiben erforderliche Mitwirkungsleistungen und verzögert oder verhindert dies die Leistungserbringung, gehen hieraus entstehende Mehraufwände und Verzögerungen nicht zu Lasten des Anbieters; vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Der Vergütungsanspruch für termingebundene Leistungen bleibt in den Grenzen des § 615 BGB bestehen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten (Fahrt, ggf. Übernachtung) für Leistungen außerhalb Hamburgs werden – soweit nicht im Angebot enthalten – nach Aufwand gesondert berechnet; Einzelheiten regelt das Angebot.

(3) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:

a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, bei Leistungen mit längerer Laufzeit auch anteilig nach Leistungsfortschritt.

b) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 2.500 € netto ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss zu berechnen; der Restbetrag wird nach Leistungserbringung fällig.

c) Bei laufenden Betreuungsleistungen (Retainer) wird die monatliche Vergütung jeweils monatlich im Voraus berechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 €.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 7 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann termingebundene Leistungen (Schulungen, Workshops, Vorträge, Beratungstermine) bis zu den nachfolgenden Fristen vor dem vereinbarten (ersten) Termin in Textform stornieren. Es fällt folgende pauschale Vergütung an:

Zugang der StornierungPauschale
bis 28 Kalendertage vor dem Terminkostenfrei
27 bis 14 Kalendertage vor dem Termin50 % der vereinbarten Vergütung
ab 13 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen100 % der vereinbarten Vergütung

Bereits entstandene, nachgewiesene Fremdkosten (z. B. gebuchte, nicht mehr stornierbare Reisekosten) sind zusätzlich zu erstatten.

(2) In der Pauschale nach Absatz 1 sind ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend. Erzielt der Anbieter für den freigewordenen Termin anderweitige Vergütung, wird diese angerechnet.

(3) Anstelle einer Stornierung kann der Kunde einen Termin einmalig kostenfrei verschieben, sofern der Verschiebungswunsch dem Anbieter spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin in Textform zugeht und der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten liegt. Wird der Ersatztermin storniert oder erneut verschoben, fällt die Pauschale nach Absatz 1 an, mindestens jedoch 50 % der vereinbarten Vergütung.

(4) Die Stellung von Ersatzteilnehmern aus dem Unternehmen des Kunden ist jederzeit kostenfrei möglich. Die Verringerung der Teilnehmerzahl bei Pauschalpreisen berührt die Vergütung nicht.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Absage oder Verlegung durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann einen Termin aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit des Referenten, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) absagen oder verlegen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und bietet – soweit möglich – einen Ersatztermin oder einen qualifizierten Ersatzreferenten an.

(2) Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen für die abgesagte Leistung unverzüglich und vollständig erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall der Teilnehmenden – bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 12.

§ 9 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen, Aufzeichnungen

(1) Schulungs- und Beratungsunterlagen, Konzepte, Prompts, Vorlagen und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung überlassene Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt bzw. Geschäftsgeheimnisse des Anbieters.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den überlassenen Unterlagen und Arbeitsergebnissen für interne Zwecke seines Unternehmens, einschließlich der Nutzung durch die geschulten Mitarbeitenden. Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus, die öffentliche Zugänglichmachung sowie die Verwendung für eigene oder fremde Schulungs- und Beratungsangebote.

(3) Bild-, Ton- und Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen (auch Ausschnitte, Screenshots von Online-Sessions oder Mitschnitte per Software) sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Gleiches gilt umgekehrt für Aufzeichnungen durch den Anbieter, die zudem nur mit Einwilligung der betroffenen Teilnehmenden erfolgen.

(4) An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. eingerichtete Arbeitsplattform, kundenspezifische Leitfäden, Website-Optimierungen) erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 10 Vertraulichkeit, Referenznennung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Daten und Unterlagen, die im Rahmen von Schulungen, Beratungen oder Projekten offengelegt werden) vertraulich zu behandeln, nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von 3 Jahren fort.

(2) Die Nennung des Kunden als Referenz (Name, Logo, projektbezogene Kurzbeschreibung) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform zulässig.

§ 11 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen (Retainer)

(1) Verträge über laufende Betreuungsleistungen (z. B. KI-Retainer, KI-SEO-Retainer) haben – soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist – eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Sie verlängern sich anschließend auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

b) für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

c) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung unter ki-powerhouse.de.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen von Projekten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.